Über uns
Auftrag
Die Anlaufstelle Gesundheit und Alter basiert auf dem Pflegegesetz des Kantons Zürich vom 27.09.2010 (§7 Information durch Gemeinde).
Darüber hinaus müssen die Gemeinden ein Versorgungskonzept erstellen(Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22.11.2010; §3, Abs. 2). Die Anlaufstelle ist ein Bestandteil dieses Konzeptes.
Organisation
Die Anlaufstelle Gesundheit und Alter handelt im Auftrag der Gemeinden Oberengstringen, Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil, Oetwil a.d. Limmat. Sie ist administrativ der Spitex rechtes Limmattal zugeordnet.
Mitarbeiterinnen
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