Wissenswertes über Schutzmasken
Ein Jahr nach dem Ausbruch der Pandemie gehören Schutzmasken inzwischen zum Alltagsbild. Nebst den bekannten Vorteilen gibt es auch Nachteile: Masken sind für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln teuer. Aus gesundheitlichen Gründen können nicht alle sie tragen. Und Menschen mit Hörbehinderungen leiden darunter, dass sich in Gesprächen die Lippen des Gegenübers nicht mehr ablesen lassen. Für alle drei Betroffenengruppen gibt es gute Nachrichten.
Maskenvergütung für EL-Bezüger/innen
Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) bezieht, hat Anrecht auf Rückerstattung der Kosten für Masken zum Schutz vor dem Coronavirus. Das Bundesamt für Sozialver- sicherungen empfiehlt den kantonalen Sozialämtern, diese Ausgaben im Rahmen der Vergütung von «Krankheitskosten» zu übernehmen. Diese Regelung gilt auch nach dem Inkrafttreten der EL-Reform per Januar 2021.
Karte «Von Schutzmaske befreit»
Menschen mit Demenz wollen häufig keine Schutzmaske tragen,
weil sie aufgrund ihrer Erkrankung deren Zweck nicht einsehen. Dies kann
überall dort, wo eine Maskenpflicht besteht, zu Irritationen führen. Für solche
Situationen stellt Alzheimer Schweiz eine Verständniskarte für Menschen mit
Demenz und deren Begleitpersonen kostenlos zur Verfügung. Sets à 10 Karten
können Sie hier bestellen.
Die Karte leistet beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder
Einkaufsläden gute Dienste. Bedingung ist, dass die Person, die keine Maske
trägt, über ein ärztliches Attest verfügt.